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Internationale Handelskommission

Internationale Handelskommission

Die U.S.-International Trade Commission (Internationale Handelskommission, „ITC“) sieht unter Paragraph 337 des Zollgesetzes einen Rechtsbehelf gegen unzulässige Handlungen und unlautere Wettbewerbsmethoden bei der Einfuhr von Waren in die Vereinigten Staaten vor. Für Unternehmen, die in den Vereinigten Staaten wirtschaftlich aktiv sind, kann ein Erfolg in Bezug auf Paragraph 337 für die erforderliche Befreiung von einer durch den Import unzulässiger Waren entstandenen Belastung sorgen. Eine Bestrafung nach Paragraph 337 erhöht die Wahrscheinlichkeit für Importeure, unmittelbar vom US-Markt ausgeschlossen zu werden. Fälle nach Paragraph 337 werden sehr schnell entschieden, unterliegen eigenständigen verfahrensrechtlichen und materiellen Regeln und behandeln in der Regel eine komplexe, formale Thematik. Daraus resultierend stellen Streitfälle um geistiges Eigentum nach Paragraph 337 eine besondere Herausforderung dar, der am besten durch die Hinzuziehung von Anwälten begegnet wird, die mit den Verfahren, Präzedenzfällen und Personen der ITC vertraut sind. Die Geschwindigkeit, Komplexität und Präsenz der Untersuchungsbeamten der ITC als gleichberechtigte Partei sowie die eigenständigen verfahrensrechtlichen und materiellen Probleme in Fällen nach Paragraph 337 verlangen einen rechtlichen Beistand, der genauste Kenntnisse über die ITC besitzt.

Die ITC-Experten von Connolly Bove verfügen über jahrzehntelange Erfahrung mit der Kommission, darunter mehrere Berufsjahre im ITC-Büro für Untersuchungen hinsichtlich unzulässiger Einfuhren. Sie können Hunderte von Verhandlungsstunden in den Bundesgerichten und der ITC vorweisen, einschliesslich über 200 Verhandlungsstunden vor den ITC-Verwaltungsrichtern in Paragraph 337-Fällen. Die Verhandlungsführer der Kanzlei haben Paragraph 337-Angelegenheiten in allen Phasen erlebt, von der Prozessvorbereitung bis zur Verhandlung, inclusive parallel laufende Prozesse im Bundesgericht. Wegen des engen Terminplans der ITC ist die Fähigkeit von Connolly Bove, ein erfahrenes Team in Paragraph 337-Fällen bereit zu stellen besonders wichtig. Selbst in Fällen, in denen es um komplexe Technologien geht, kann die Verhandlung bereits sechs Monate nach Aufnahme des Paragraph 337-Verfahrens stattfinden.

Paragraph 337-Ermittlungen können auf der Verdachtsbasis verschiedener Wirtschaftsdelikte begründet werden, darunter auch Kartellrechtsverstöße, die meisten Paragraph 337-Fälle betreffen jedoch Patentverletzungsstreitigkeiten. Wie bei Patentverletzungsverfahren vor Bundesgerichten erfordern Fälle nach Paragraph 337 Anwälte mit Fachwissen in Patentverfahren, sehr guten Kenntnissen der technischen oder wissenschaftlichen Hintergründe und detaillierter Kenntnisse des Patentanmeldeverfahrens. Das ITC-Verhandlungsteam von Connolly Bove ist kompetent in all diesen Disziplinen sowie in allen wichtigen Technologien, darunter Elektrotechnik, Chemie, Biotechnologie und Maschinenbau. Über 20 Anwälte bei Connolly Bove verfügen über abgeschlossene Zweitstudien in ihrem jeweiligen Fachgebiet, zwölf davon haben promoviert, und 47 Anwälte haben eine Zulassung für die United States Patent and Trademark Office.

ITC-Verhandlungen sind schnell, komplex und, in vielerlei Hinsicht, einzigartig. Ihre Wahl des rechtlichen Beistands vor der ITC kann den Ausgang wesentlich beeinflussen. Unser umfassendes Wissen über die speziellen Verfahren und Präzedenzfälle in ITC-Fällen und unsere Kenntnis der ITC als Institution kann Ihnen den entscheidenden Vorteil verschaffen. Connolly Bove weiß wie man vor der ITC gewinnt und schafft dies auch unter Einhaltung Ihres Verhandlungsbudgets. We are ITC smart, business savvy, and client connected®.